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Das tibetische
Regionalparlament in der Schweiz
Die Verfassung
des Regionalparlamentes in der Schweiz wurde 1995
verabschiedet und ist seid der Einführung unverändert. Das
Regionalparlament setzt sich wie folgt zusammen:
Je zwei
gewählte Vertreter aus den örtlichen Sektionen mit
mindestens 18 tibetischen Familien und ein gewählter
Vertreter aus den Sektionen mit 5 bis 17 tibetischen
Familien. Die Wahl von den Mitgliedern wird durch den
lokalen Wahlausschuss und unter Aufsicht der Wahlkommission
durchgeführt (gemäss vorgeschriebenen Verfahrensregeln). Aus
den gewählten Vertretern werden in deren ersten Sitzung der
Vorsitzende und dessen Vizevorsitzender durch geheime
Abstimmung gewählt.
Die Sitzungen
finden einmal im Monat statt. Bei Bedarf können
zusätzliche Sitzungen einberufen werden.
Die
Zielsetzungen sind eine aktive und engagierte Teilnahme,
innerhalb der Richtlinien der demokra-tischen Verfassung der
Tibeter im Exil, an allen Aktivitäten zur Wiedererlangung
der vollständigen Unabhängigkeit von Tibet unter der
obersten geistigen und politischen Führung seiner Heiligkeit
des Dalai Lama. Die Förderung der Einheit und Zusammenarbeit
unter Tibetern, zur weitern Stärkung des demokratischen
Prozesses unter Beachtung der örtlichen Gesetze, und
Förderung herzlicher Beziehungen zwischen Schweizern und
Tibetern. Die Erhaltung und Förderung des reichen
kulturellen Erbes, besonderer Betonung der Weitergabe dieses
Erbes an die neue Generation und zu guter letzt die
Veröffentlichung von Rundschreiben, Zeitungen usw. gemäss
Artikel 12.4) der tibetischen Verfassung.
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