Der oberste Gerichtshof
ist die höchste richterliche Gewalt. Da die Exilsituation einen
eigentlichen obersten Gerichtshof mit richterlichen Gewalt
jedoch nicht erlaubt, ist der oberste Gerichtshof im Sinne der Aufgaben
einer Ombudsstelle für die Schlichtung interner
Angelegenheiten innerhalb der tibetischen Exilgemeinschaft und der
Exilverwaltung zuständig.
Der oberste Richter wird
vom Dalai Lama ernannt und muss von einer Zweidrittelmehrheit aller
Abgeordneten des Parlaments gebilligt werden. Zur
Mithilfe an den gerichtlichen Verfahren amtieren ständig drei
Geschworene, die vom obersten Richter nach Rücksprache mit dem
Ministerrat ernannt werden.