Über eintausend Personen werden in
Tibet vermißt
china-observer.de, 17.11.2009
Die chinesische Regierung hat
keine Zahlen veröffentlicht und Berichte in den chinesischen
staatlichen Medien weichen voneinander ab, was die Zahlen der
Festgenommenen, Freigelassenen und Angeklagten betrifft. So
berichtete China Daily am 21. Juni 2008, die Behörden hätten bis zum
9. April 2008 von den 4.434 festgenommenen „Randalierern“ 3.072
freigelassen. Einer Analyse der China-Exekutivkommission des
US-Kongresses (CECC) zufolge bleibt der Status von mindestens 1.200
Tibeter weiterhin unbekannt.
Weder Free Tibet noch irgendwelche
anderen Organisationen sind in der Lage, die genaue Zahl der
Gefangenen zu bestimmen, da unabhängigen Medien und
Menschenrechtsbeobachtern der Zugang zu Tibet nach wie vor
hartnäckig verweigert wird. Ein allgemeines Klima der Furcht und die
außerordentlich harte Bestrafung derjenigen, die erwischt wurden,
weil sie Informationen an Journalisten und NGOs geliefert haben,
führten zu einem hohen Level von Selbstzensur.
Das Schicksal der
eintausend Verschwundenen
In der Zeit März/April 2008 wurden
die meisten Tibeter wegen gewaltloser Akte von Dissens festgenommen.
Tsering Tsomo, eine 27jährige Nonne wurde verhaftet, weil sie in der
Stadt Kardze Flugblätter mit der Forderung nach der Rückkehr des
Dalai Lama verteilt hatte. Die Polizei schlug sie brutal zusammen
und führte sie dann ab. Der tibetische Nomade Sangey Tashi wurde
festgenommen, weil er eine tibetische Flagge geschwenkt hatte.
Mehrere Mönche vom Jokhang Tempel und Kloster Labrang, die zu
ausländischen Journalisten freimütig über die fehlenden
Menschenrechte in Tibet sprachen, werden immer noch vermißt.
Andere Tibeter leiden Unsägliches
in Gefängnissen, nur weil sie Flugblätter mit dem Ruf nach Freiheit
herstellten und verteilten, weil sie Informationen über die
schreckliche Lage in Tibet nach außen sandten, weil sie die
verbotene tibetische Flagge hochhielten, Bücher und Videofilme des
Dalai Lama besaßen oder die tibetische Nationalhymne auf ihre
Mobiltelefone herunterluden.
Viele werden aus undurchsichtigen
Gründen festgehalten. Hier nur ein Beispiel.
Ngakchung (chin. A Qing) ist ein
38jähriger Mönch aus Serthar Larung, einer der größten
Klosteranlagen in Tibet, der nun schon seit 15 Monaten verschwunden
ist *.
Ngakchung wurde zusammen mit zwei
Verwandten, Taphun und Gudrak, am 7. Juli 2008 von einigen
Polizisten in Zivil des Public Security Bureau der Provinz Sichuan
festgenommen, während er sich gerade in einem Restaurant in der
Stadt Chengdu aufhielt. Mehrere Personen wurden Zeugen des Vorfalls.
Alle drei sind Mönche des Klosters Serthar Larung Gar.
Drei Wochen später wurden Taphun
und Gudrak in Chengdu ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß
gesetzt. Die Behörden hatten sie intensiv verhört, um
herauszufinden, ob sie in die Protestaktionen vom Frühjahr 2008
verwickelt waren. Den mit ihnen festgenommenen Ngakchung haben die
beiden in dieser Zeit kein einziges Mal gesehen.
Verwandte von Ngakchung und andere
Angehörige des Klosters wandten sich, aus wachsender Sorge um
Ngakchungs Zustand und Verbleib, mit der Bitte um Auskunft an die
Bezirks- und Präfekturverwaltungen und die Polizei auf Provinzebene.
Die Auskunft wurde ihnen jedoch verweigert.
Drei Monate nach der Festnahme
bestätigte die Bezirkspolizei von Serthar Ngakchungs Mutter, daß ihr
Sohn in Haft ist. Der Grund dafür sei, daß er Informationen über die
Demonstrationen vom März 2008 ans Ausland geliefert habe. Die
Beamten sagten seiner Mutter, sie würden nichts über seinen
Aufenthaltsort bekannt geben, solange er sich nicht zu seiner Tat
bekenne.
Free Tibet hat eine Slide Show mit
einigen der Gesichter, von denen es Bilder gibt,
zusammengestellt.
Die meisten der über eintausend Verschwundenen bleiben namenlos und
unbekannt und es gibt keine Bilder von ihnen.
* Siehe: “Neffe des 2004
verstorbenen buddhistischen Lehrmeisters Khenpo Jigme Phuntsok
seit einem Jahr
inhaftiert”
“Verschwindenlassen bedeutet die
Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere
Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch
Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung
oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese
Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des
Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie
dem Schutz des Gesetzes entzogen wird“.
|