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Verbot von religiöse Aktivitäten im heiligen
Monat Saka Dawa
Pressemitteilung, 19.
Mai 2007
Wie
das TCHRD aus zuverlässiger Quelle aus Tibet erfuhr, berief das
Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von schulpflichtigen Kindern zu
einer Elternversammlung ein, wo ihnen erklärt wurde, daß ihre Kinder
während des den Buddhisten heiligen Monats Saka Dawa (der Monat, in
dem Buddha geboren
wurde, die Erleuchtung erlangte und starb; ab dem 17. Mai) an keinen
religiösen Aktivitäten teilnehmen dürften.
Am 14. Mai, also drei Tage vorher, bestellte das Stadtkomitee von
Lhasa die Eltern von Schulkindern der Stadtteile Ramoche und Lhubhug
zu einer Versammlung. Dabei wurden die Schüler angewiesen, während
des Saka Dawa keine Klöster aufzusuchen, nicht zum Barkhor zu gehen,
keine Umwandlung sakraler Stätten vorzunehmen und ihre
Schutz-Halsbändchen abzulegen. Die Komiteemitglieder warnten die
Eltern, daß jedes Kind, das dem zuwiderhandle, mit dem
Schulausschluß zu rechnen habe.
Religiöse Zeremonien unterliegen in Tibet starken Einschränkungen,
besonders an wichtigen Tagen und während Festzeiten wie dem Saka
Dawa und Gaden Nyamchoe, sowie den Geburtstagen des Dalai Lama und
des 11. Panchen Lama Gedhun Choekyi Nyima. Letztes Jahr am 12.
Dezember untersagte das Parteibüro der Stadt Lhasa und die Kanzlei
des Stadtgouverneurs Parteimitgliedern, Arbeitnehmern im
öffentlichen Dienst, Regierungspersonal, den Angestellten von
öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Banken, Berufszentren,
Studenten und sogar öffentlichen Bediensteten im Ruhestand, an den
Feierlichkeiten des Gaden Nyamchoe teilzunehmen oder sie zu
besuchen. Wer immer diese Anordnung missachten würde, müsse mit
einer Gehaltskürzung, Degradierung usw. rechnen, hieß es. Besonders
pensionierte Tibeter werden von dieser Anordnung hart getroffen,
weil sie meistens großen Glauben an ihre Religion haben und nun von
offizieller
Seite in deren Ausübung behindert werden. In der Vergangenheit
hatten Kader einen gewissen Freiraum, um privat ihre Religion
auszuüben, aber jetzt riskieren sie, wenn sie erwischt werden,
degradiert und bestraft zu werden.
Besonders streng werden die religiösen Restriktionen in der Stadt
Lhasa gehandhabt. Angehörige des Public Security Bureau in Zivil
durchkämmen die Stadt, an den Hauptverkehrswegen und in den
Altstadtgassen wimmelt es von Video-Kameras zur Überwachung der
Passanten. Um die in die Stadt kommenden Leute zu überprüfen, wurden
Sicherheits-Kontrollpunkte an den Straßen, die aus den
Nachbarkreisen Phenpo Lhundrup, Taktse, Toelung Dechen und
Meldrogungkar in die Stadt führen, eingerichtet. Berichten aus Tibet
zufolge wurde Bauern, die auf den Straßen der Stadt mit Räucherwerk
und Wachholderblättern zu handeln pflegen, verboten, diese an den
besagten Tagen zu verkaufen.
Die chinesischen Behörden führen die „patriotische Umerziehung“ für
Mönche und Nonnen in den Klöstern regelmäßig und noch intensiver als
vorher durch. In letzter Zeit hörte man immer wieder, daß die
Arbeitsteams im Vorfeld zu wichtigen Jahrestagen oder anderen
Ereignissen obligatorische politische Schulungen für Mönche und
Nonnen abhielten. Die Regierung, die keine Mittel für die Klöster
bereitstellt, überwacht hingegen das tägliche Geschehen in den
Hauptklöstern und übt über das örtliche Amt für religiöse
Angelegenheiten (Religious Affairs Bureau) strenge Kontrolle aus.
Am 1. Januar 2007 traten neue „Maßnahmen für die Regelung der
religiösen Angelegenheiten“, die in 56 Artikeln festgelegt und am
29. September 2006 von dem 11. Ständigen Ausschuß der TAR-Regierung
beschlossen wurden, in Kraft. Die neuen Bestimmungen zielen darauf
ab, die Regierungspolitik gegenüber religiösen Vereinigungen, deren
Mitarbeitern und den einzelnen Gläubigen strikt durchzusetzen,
anstatt die Religionsfreiheit zu schützen, wie es der erklärten
Politik der VR China entsprechen würde.
Der Staat anerkennt die Religionsfreiheit als ein Grundrecht, so wie
es in der chinesischen Verfassung niedergelegt ist, und ebenso in
der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem
Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR),
dem Internationalen Pakt über
Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (ICESCR) und der
Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien.
In dem Weißbuch der chinesischen Regierung von 2004 über die
regionale ethnische Autonomie in Tibet steht, daß „Tibeter die volle
Freiheit der Religion genießen“. Die Regierung übt hingegen eine
harte Kontrolle über die religiöse Ausübung und die Stätten der
Anbetung in den tibetischen Gebieten
aus, womit die Religionsfreiheit in der Praxis untergraben wird.
China behauptet, Religions-freiheit werde durch die Verfassung und
die Gesetzgebung garantiert und diese gesetzlichen Garantien stünden
im Einklang mit dem Sinn und den Hauptaussagen der internationalen
Verträge. Das neuste öffentliche Verbot, das besonders Schulkinder
während des heiligen Monats Saka Dawa betrifft, zeigt jedoch wieder
einmal, daß die konstitutionellen, gesetzlichen und administrativen
Bestimmungen, die den Bürgern Religionsfreiheit gewähren sollten,
dahingehend benutzt werden, diese einzuschränken.
Das TCHRD ist äußerst besorgt über diesen jüngsten offiziellen Erlaß,
der den Schülern verbietet, während des heiligen buddhistischen
Monats Saka Dawa religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Die Regierung
der VR China kontrolliert die Religion in Tibet mit eiserner Faust.
Tatsächlich aber sollte sie die Rechte wahren, die in ihrer eigenen
Verfassung und den wichtigen Völkerrechts-verträgen, denen sie
beipflichtet, verankert sind.
Wir haben fertige, an jeweils 12 verschiedene Adressen gerichtete
Appellpostkarten zu den Gewissensgefangenen Tulku Tenzin Delek,
Bangri Rinpoche, Lobsang Tenzin, Dolma Gyab, Ngawang Phulchung,
Gedhun Choekyi Nyima, Chadrel Rinpoche, Jigme Gyatso, Phuntsok
Wangdu, Sonam Gyalpo, Namkha Gyaltsen u.a., die bei uns bestellt
werden können. Ansicht siehe:
http://www.igfm-muenchen.de/tibet/Aktion/Appellpostkarten.html
Übersetzung:
Adelheid Dönges, Revision: Angelika Mensching
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
(IGFM)
Arbeitsgruppe München
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