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Detailbericht UN Sonderberichterstatter über Foltersituation in
China
Nach Abschluß seiner 12-tägigen Ermittlungen in China und Tibet
erklärte der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak,
bei einer Pressekonferenz in Genf, daß in China und Tibet Folter
immer noch weit verbreitet sei.
Dieser Besuch erfolgte nach zehn Jahren wiederholter Bitten und
Appelle der verschiedensten Menschenrechtsorganisationen an China,
endlich den Besuch eines Experten zur Untersuchung der Vorwürfe, daß
in China massiv gefoltert würde, zuzulassen. Um Nowak zu zitieren:
“Obwohl die Anwendung von Folter besonders in städtischen Gebieten
etwas zurückging, ist sie dennoch in ganz China weit verbreitet”.
Er beanstandete auch die ständige Überwachung durch chinesische
Sicherheitsbeamte während seiner Mission und die Hindernisse, die
ihm in den Weg gelegt wurden: “Der Sonderberichterstatter muß leider
auch erwähnen, daß während seines gesamten Besuchs Mitarbeiter
einiger staatlicher Organe, besonders des Ministeriums für
Staatssicherheit und Öffentliche Sicherheit, immer wieder
versuchten, seine Bemühungen zur Feststellung der Tatsachen zu
behindern oder einzuschränken.
Der
Sonderberichterstatter und seine Begleiter wurden häufig von
Geheimdienstagenten verfolgt, bereits schon in ihrem Hotel in Peking
und in dessen Umgebung. Im Hinblick auf den Besuch wurde eine Reihe
von Folteropfern und deren Familienangehörige von den
Sicherheitsleuten eingeschüchtert, in Polizeigewahrsam genommen, es
wurde ihnen verboten, den Sonderberichterstatter zu treffen oder sie
wurden physisch daran gehindert, dies zu tun”, heißt es in einer am
2. Dezember herausgegebenen Presseerklärung.
In Tibet besuchte Manfred Nowak das Lhasa Gefängnis, das Drapchi
Gefängnis und die im Kreis Chushul neu eingerichtete Haftanstalt.
Einzelheiten über den Besuch der Gefängnisse in Tibet werden bei der
62. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission im Frühjahr 2006 bekannt
gegeben werden. Der Sonderberichterstatter sagte, Folterpraktiken
seien in China gang und gäbe wegen des Druckes, unter dem die
Polizeibeamten allgemein stünden, Geständnisse als Beweismaterial
beizubringen. Außer der physischen Folter greifen die Beamten auch
zu psychischer Folter, um die Persönlichkeit eines Häftlings zu
brechen.
Obwohl China zu den ersten Staaten gehört, welche 1988 die
UN-Konvention gegen Folter (CAT) ratifizierten, “entspricht die
chinesische Definition von Folter nicht ganz den im CAT niederlegten
internationalen Normen”, fügte Nowak hinzu. “Viel muß noch getan
werden, vor allem strukturelle Reformen sind dringend erforderlich”.
Um die Folter unter Kontrolle zu bringen, müßten größere
Veränderungen am Rechtssystem vorgenommen werden, so daß die
Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet wird.
Zum Schluß der Presseerklärung sprach der Sonderberichterstatter
folgende Empfehlungen an die Regierung der VR China aus:
• Das Strafrecht sollte reformiert werden, indem das Verbrechen
der Folter gemäß der im CAT enthaltenen Definition (Art. 1) mit den
angemessenen Strafen aufgenommen wird.
• Es sollte gewährleistet werden, daß die Reform der
Strafprozeßordnung den im ICCPR niedergelegten Vorschriften für ein
faires Gerichtsverfahren entspricht, wozu auch Folgendes zu gehören
hat: Das Aussageverweigerungs- und das Zeugnisverweigerungsrecht,
das Recht, Zeugen einem Kreuzverhör zu unterziehen, und der
Ausschluß von Beweismaterial, das sich auf durch Folter erzwungene
Aussagen stützt.
• Das Strafrecht sollte dahingehend reformiert werden, daß gewisse
Funktionen von der Staatsanwaltschaft (Prokuratur) auf die Gerichte
übertragen werden, z.B. die Ausstellung eines Haftbefehls und der
Befehl zur Überwachung von Personen durch die Polizei.
• Die Rechtsanwälte, besonders Strafverteidiger, sollten bessere
Voraussetzungen zur Vertretung der Rechte und Interessen ihrer
Mandanten bekommen, etwa dadurch, daß sie bereits in den
Anfangsstadien des polizeilichen Gewahrsams und der dem Prozeß
vorausgehenden Untersuchungshaft hinzugezogen werden.
• Der Abschnitt 306 des Strafgesetzes sollte abgeschafft werden,
gemäß dem jeder Rechtsanwalt, der einem Mandanten rät, ein
erzwungenes Geständnis zurückzuweisen, riskiert, selbst Opfer der
Strafverfolgung zu werden.
• Maßnahmen zur Verbesserung der der Professionalität, Effizienz,
Transparenz und Fairneß im gerichtlichen Verfahren, der Anhebung des
Status von Richtern und Gerichten im chinesischen Rechtssystem und
der Wahrung ihrer Unabhängigkeit sollten ergriffen werden.
•
Die Zahl der Untersuchungshäftlinge sollte durch die Schaffung eines
größeren Spielraums für Sicherheitsleistungen und ähnliche Maßnahmen
zur Abwendung der Untersuchungshaft verringert werden.
• Es sollte ein unabhängiger Beschwerdeweg für Häftlinge
eingerichtet werden, die Folter und Mißhandlung ausgesetzt sind.
• Das Recht von Einzelpersonen auf die Einreichung von
Petitionen an das Komitee gegen Folter sollte ermöglicht werden und
dieses Komitee ermächtigt, Untersuchungen gemäß den Art. 20 und 2
einzuleiten.
• Anklagekategorien mit ungenauen und dehnbaren Definitionen, die
dem Ermessen und der Willkür der Vollzugs- und
Straf-verfolgungsorgane großen Spielraum lassen, wie etwa
“Gefährdung der Staatssicherheit”, “Störung der sozialen Ordnung”,
“Untergrabung der öffentlichen Ordnung” usw. sollten gestrichen
werden.
• Das System der Umerziehung-durch-Arbeit und ähnliche Formen der
Zwangs-Umerziehung von Häftlingen in Gefängnissen und
Untersuchungshaftzentren, sowie in der Polizeipsychiatrie sollten
abgeschafft werden.
• Die Haftbedingungen im Todestrakt sind zu verbessern, damit diese
dem Recht der Häftlinge auf eine menschliche Behandlung entsprechen.
• Der Anwendungsbereich der Todesstrafe sollte durch ihre
Streichung für wirtschaftliche und gewaltlose Delikte eingeschränkt
werden.
• Die geplante Wiedereinführung der Pflicht für den Obersten
Gerichtshof, alle Todesurteile zur Revision zuzulassen, sollte
genutzt werden, um landesweit Statistiken über die Anwendung der
Todesstrafe zu erstellen und zu veröffentlichen. Es sollte eine
nationale Menschenrechtsinstitution gegründet werden gemäß den
Pariser Grundsätzen. Die UN Menschenrechtskommission und die
Generalversammlung billigten eine Reihe von Richtlinien über die
Rolle, Zusammensetzung, den Status und die Funktion von nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, die allgemein als die Pariser
Grundsätze bekannt wurden – Menschenrechtskommission, Resolution
1992/54 vom März 1992 und Generalversammlung, Resolution
A/RES//48/134 vom 20. Dezember 1993, einschließlich der
Ermächtigung, an allen Orten der Inhaftierung unangemeldet Besuche
vornehmen zu können.
• Die Ratifizierung des Fakultativ-Protokolls zur
UN-Konvention gegen Folter.
• Die Ratifizierung des UN-Paktes über Bürgerliche und Politische
Rechte.
• Das Menschenrechts-Hochkommissariat sollte durch Programme zur
technischen Zusammen-arbeit im Rahmen der kürzlich von der
Hochkommissarin für Menschenrechte und der chinesischen Regierung
unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung die oben genannten
Punkte unterstützen.
Übersetzung IGFM: Irina Raba, Augsburg, Adelheid Dönges, München
Revision: Angelika Mensching, Hamburg
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