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Peking, 2. September 2005 – Obwohl es in einer ganzen
Reihe von Bereichen noch schwere Bedenken gebe und
beängstigende Aufgaben zu bewältigen seien, verfüge ein
rasch sich wandelndes China über ein großes Potential,
was die Menschenrechte betreffe, sagte die UN
Hochkommissarin für Menschenrechte. Zum Abschluß ihres
einwöchigen Besuchs in China äußerte sich Louise Arbour
lobend über den Fortschritt bei der Verwirklichung
wirtschaftlicher und sozialer Rechte, insbesondere
darüber, wie das wirtschaftliche Wachstum dort zu einer
erhöhten Lebenserwartung, dem Rückgang der
Kindersterblichkeit und des Analphabetismus geführt
habe.
Frau Arbour wies auch auf Chinas Ratifizierung von fünf
der sieben wichtigsten internationalen
Menschenrechtsverträge und seine Kooperation mit den
Organen der UN zur Wahrung der Menschenrechte hin. Unter
Bezug auf die Vereinbarung (Memorandum of Understanding
= MOU), die während ihres Besuchs mit der Regierung
unterzeichnet wurde, meinte Frau Arbour, das Büro des UN
Hochkommissars (ONCHR) würde China dabei behilflich
sein, die Hindernisse zu beseitigen, welche der
Ratifizierung der Internationalen Übereinkunft über
Bürgerliche und Politische Rechte (ICCRP) noch im Wege
stünden.
Die Hochkommissarin betonte die Gemeinsamkeiten der
beiden Menschenrechtsverträge “Internationale
Übereinkunft über Wirtschaftliche, Soziale und
Kulturelle Rechte” (ICESCR) und “Internationale
Übereinkunft über Bürgerliche und Politische Rechte”
(ICCRP) und meinte, die Achtung beider sei wesentlich,
um die durch “wirtschaftlichen Wandel hervorgerufenen
immer größeren und deutlicheren Ambitionen” der
chinesischen Bevölkerung zu befriedigen. “Diese
Bestrebungen manifestieren sich im Ruf nach Transparenz,
Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Vollem
Umfang”. Frau Arbour sagte, sie habe mit ihren
chinesischen Gesprächspartnern auch eine Reihe von
bedenklichen Themen erörtert, etwa eine gerichtliche
Überprüfung aller den Freiheitsentzug betreffenden
Entscheidungen. Ebenso forderte sie die unverzügliche
Überprüfung des Systems der
Administrativhaft, das in China als
Umerziehung-durch-Arbeit bekannt ist.
Die Hochkommissarin äußerte sich besorgt über das
ungeheure Ausmaß der Anwendung der Todesstrafe, sogar
bei Verstößen, die nach internationalem Verständnis noch
lange keine “Kapitalverbrechen” sind. Sie begrüßte, daß
in Aussicht gestellt wurde, bei allen die Todesstrafe
betreffenden Fällen die letzte Entscheidung der
Zuständigkeit des Obersten Volksgerichtshof zu
unterstellen*. Sie beklagte den Mangel an zuverlässigen
Daten über die Anwendung der Todesstrafe und meinte:
“Transparenz ist entscheidend im Hinblick auf eine
sachkundige öffentliche Diskussion in dieser Frage”. Die
Hochkommissarin sprach die Regierungsvertreter auch auf
individuelle Fälle an, die exemplarisch sind für die
Punkte, die einer Änderung bedürfen. “Ich ersuchte
China, im Hinblick auf die Verbesserung der
Menschenrechte eine pro-aktive Führungsrolle zu
übernehmen, nicht nur im Sicherheitsrat, sondern
allgemein auch in anderen Organen, wo es seinen Einfluß
in konstruktiver Weise nutzen könnte”.
Was die Einschätzung ihres Besuches anging, so sagte die
Hochkommissarin, sie glaube die Reise, die
Unterzeichnung des MOU und die beiderseitigen Bemühungen
um Kooperation könnten als Beweis für den Wunsch der
OHCHR und Chinas gewertet werden, ihre Zusammenarbeit
zur Verbesserung der Menschenrechte in dem Land
fortzusetzen. “Und das wird nicht immer einfach sein”,
fügte sie hinzu. “Zum Geist der Kooperation und
Konstruktivität gehört, daß wir zuweilen auch kritisch
sind. Ich verlasse China in der Hoffnung, daß unsere
Arbeit Fortschritte macht, ermutigt von der Aussicht,
dem Land bei den beängstigenden Problemen, denen es sich
gegenüber sieht, helfen zu können und mit verhaltenem
Optimismus wegen des enormen Potentials für einen
positiven Wandel”.
* Dem Art. 48 des chinesischen Strafrechts zufolge
müssen alle Todesurteile dem Obersten Volksgericht zur
Überprüfung und Billigung vorgelegt werden. 1980
beschloß der ständige Ausschuß des Nationalen
Volkskongresses Chinas jedoch, die Entscheidung über
Todesurteile bei Mord, Raub, Vergewaltigung,
Brandstiftung und anderen Verbrechen, welche der
öffentliche Sicherheit Abbruch tun könnten, auch
niedrigeren Instanzen zu übertragen.
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